Der Diözesanverband Aachen im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften ist Dachverband von 32 Bezirksverbänden mit ca. 417
Schützenbruderschaften und etwa 56.000 Mitgliedern.
Der Verband engagiert sich auf der Grundlage des Leitspruchs „Für Glaube, Sitte und Heimat“, mit der Förderung und Festigung des Glaubens
im Schwerpunkt, als Bindeglied zwischen Kirche und Gesellschaft.
Vorabinformationen zu den Waffensachkunde- und
Schießleiterlehrgängen
Ich bitte Sie, die Hinweise aus der Information zu den Lehrgängen sorgfältig zu lesen und dann
entsprechend umzusetzen!
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre bitte wir die nachfolgenden Punkte dringend zu
beachten:
- Auskunft zu den Lehrgängen erteilen nur:
- Günther Hieke, Tel: 02429/399 oder 0157 369 81 779 oder
- Hans Dirk Coppeneur, Tel: 02471/8728 oder 0151 560 1891
und nicht die Diözesan-Stelle Aachen
- Wann und wo die Lehrgänge durchgeführt werden liegt ausschließlich in der Entscheidung
des BLStab !! Es gibt Gründe dafür !!
- Keine Anmeldung und Überweisung der Lehrgangskosten vor der Bekanntgabe der Lehrgangstermine. Alle
Anmeldungen vor den Lehrgangsterminen werden zurückgeschickt.
- Fehlerhafte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und zurückgeschickt.
- Je Bruderschaft/Verein werden pro Lehrgang nur 2 Schützen
berücksichtigt.
- Nach der Richtlinie für die Qualifizierung von Schießleitern (verantwortliche Aufsichtsperson) gilt ab dem
01.01.2026:
- Zur Teilnahme an einem Schießleiterlehrgang ist neben den Voraussetzungen aus den §§ 4-6 WaffG
zwingend auch der Nachweis der Sachkunde gem. § 7 WaffG erforderlich, die ausschließlich beim BHDS in einem gesonderten Lehrgang erworben wurde. Alternativ genügt aber auch die Vorlage von
Sachkundenachweisen nach § 7 WaffG, die bei anderen vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbänden erworben wurde. Der Nachweis der Sachkunde darf nicht älter als 10 Jahre
sein.
Danach erfüllen Jäger mit gültigem Jagdschein und Polizeibeamte im
Vollzugsdienst nicht die waffenrechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Schießleiterlehrgang des BHDS. Für sie ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang gem. § 7 WaffG
erforderlich.
Günther Hieke DSM