Diözesanverband Aachen e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften
Diözesanverband Aachen e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

Für Glaube, Sitte und Heimat

Der Diözesanverband Aachen im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften ist Dachverband von 32 Bezirksverbänden mit ca. 417 Schützenbruderschaften und etwa 56.000 Mitgliedern.

 

Der Verband engagiert sich auf der Grundlage des Leitspruchs „Für Glaube, Sitte und Heimat“, mit der Förderung und Festigung des Glaubens im Schwerpunkt, als Bindeglied zwischen Kirche und Gesellschaft.

 

Schießleiterkurse 2026

Vorabinformationen zu den Waffensachkunde- und Schießleiterlehrgängen

 

 

Ich bitte Sie, die Hinweise aus der Information zu den Lehrgängen sorgfältig zu lesen und dann entsprechend umzusetzen!

 

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre bitte wir die nachfolgenden Punkte dringend zu beachten:

 

  • Auskunft zu den Lehrgängen erteilen nur:

 

  • Günther Hieke, Tel: 02429/399 oder 0157 369 81 779  oder
  • Hans Dirk Coppeneur, Tel: 02471/8728 oder 0151 560 1891

 

und nicht die Diözesan-Stelle Aachen

 

  • Wann und wo die Lehrgänge durchgeführt werden liegt ausschließlich in der Entscheidung des BLStab !!  Es gibt Gründe dafür !!

 

  • Keine Anmeldung und Überweisung der Lehrgangskosten vor der Bekanntgabe der Lehrgangstermine. Alle Anmeldungen vor den Lehrgangsterminen werden zurückgeschickt.

 

  • Fehlerhafte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und zurückgeschickt.

 

  •  Je Bruderschaft/Verein werden pro Lehrgang nur  2  Schützen berücksichtigt.

 

  • Nach der Richtlinie für die Qualifizierung von Schießleitern (verantwortliche Aufsichtsperson) gilt ab dem 01.01.2026:
    • Zur Teilnahme an einem Schießleiterlehrgang ist neben den Voraussetzungen aus den §§ 4-6 WaffG zwingend auch der Nachweis der Sachkunde gem. § 7 WaffG erforderlich, die ausschließlich beim BHDS in einem gesonderten Lehrgang erworben wurde. Alternativ genügt aber auch die Vorlage von Sachkundenachweisen nach § 7 WaffG, die bei anderen vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbänden erworben wurde. Der Nachweis der Sachkunde darf nicht älter als 10 Jahre sein.

Danach erfüllen Jäger mit gültigem Jagdschein und Polizeibeamte im Vollzugsdienst nicht die waffenrechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Schießleiterlehrgang des BHDS. Für sie ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang gem. § 7 WaffG erforderlich.

 

 

                                                                                                         Günther Hieke DSM

 

Vorinformation zu den Schießleitergängen[...]
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Information zu den Waffensachkunde- und [...]
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Anmeldeformular Waffensachkunde- und Sch[...]
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Vorankündigung Diö-Mei 2026.pdf
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